
DGUV Regel 109-017: Sichere Nutzung von Anschlagmitteln in der Praxis
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In der Arbeitswelt ist Sicherheit oberstes Gebot – besonders beim Heben und Bewegen von Lasten. Die DGUV Regel 109-017 bietet klare Leitlinien für den sicheren Einsatz von Anschlagmitteln wie Hebebändern, Rundschlingen und Ketten. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was hinter der Regel steckt, wer davon betroffen ist und worauf du im Alltag achten solltest.
Was ist die DGUV Regel 109-017?
Die DGUV Regel 109-017 (ehemals BGR 500, Kapitel 2.8) wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben. Sie richtet sich an Unternehmen, Sicherheitsfachkräfte und Beschäftigte, die mit Anschlagmitteln zur Lastaufnahme arbeiten – zum Beispiel beim Kranbetrieb oder in der Intralogistik.
Ziel der Regel ist es, Unfälle durch unsachgemäße Verwendung von Anschlagmitteln zu verhindern. Dabei konkretisiert sie gesetzliche Anforderungen und hilft, diese im Alltag verständlich und praxisnah umzusetzen.
📄 Hier geht’s zur offiziellen DGUV Regel 109-017 (externer Link)
Wer muss die Regel beachten?
Die DGUV Regel 109-017 gilt für alle Betriebe, in denen Lasten mit Anschlagmitteln bewegt werden – dazu gehören:
- Bauunternehmen
- Logistik & Lagerhaltung
- Maschinenbau
- Metall- und Stahlbau
- Werkstätten und Handwerksbetriebe
Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte sind in der Verantwortung, diese Vorgaben einzuhalten. Auch externe Dienstleister oder Kranführer müssen die Regel kennen und anwenden.
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Zentrale Inhalte der DGUV Regel 109-017
Die Regel behandelt u. a. folgende Schwerpunkte:
✅ Auswahl geeigneter Anschlagmittel
Anschlagmittel müssen zur Last, zum Anschlagpunkt und zur Umgebung passen – z. B. hinsichtlich Temperatur, Chemikalienbeständigkeit oder Kantenbelastung.
🔧 Prüfung vor dem Einsatz
Vor jedem Gebrauch ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Dabei sind z. B. Schnitte, Risse, Verschleiß oder fehlende Etiketten zu prüfen.
📆 Wiederkehrende Prüfungen
Mindestens einmal jährlich muss eine sachkundige Prüfung erfolgen – dokumentiert und nachvollziehbar. Idealerweise durch eine befähigte Person.
🔍 Details zum Prüfservice findest du in unserem Beitrag: Prüfung von Hebebändern & Rundschlingen.
⚠️ Ablegereife erkennen
Wenn ein Anschlagmittel beschädigt ist oder bestimmte Verschleißgrenzen überschreitet, darf es nicht mehr verwendet werden. Typische Ablegereife-Kriterien sind:
- Beschädigte Nähte oder Etiketten
- Korrosion bei Ketten oder Haken
- Verformungen oder Materialermüdung
📘 Mehr Infos zur Ablegereife von Anschlagmitteln findest du hier.
Vorteile für deinen Betrieb
Die konsequente Umsetzung der DGUV Regel 109-017 bringt viele Vorteile:
✔️ Höhere Arbeitssicherheit
✔️ Vermeidung von Sachschäden und Produktionsausfällen
✔️ Erfüllung rechtlicher Anforderungen (z. B. ArbSchG, BetrSichV)
✔️ Rechtssicherheit im Schadensfall
Praxis-Tipp: Schulungen & Unterweisungen
Die Regel empfiehlt regelmäßige Unterweisungen für Mitarbeitende, die mit Anschlagmitteln arbeiten. Dabei sollten Themen wie Auswahl, Einsatz, Prüfpflichten und Verhalten im Schadensfall behandelt werden.
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Fazit: Die DGUV Regel 109-017 als Sicherheitsgrundlage
Die DGUV Regel 109-017 ist ein zentraler Baustein für sicheres Arbeiten mit Anschlagmitteln. Sie bietet Unternehmen eine klare Orientierung und hilft dabei, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Wer sie kennt und umsetzt, sorgt für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag – und schützt Mensch, Maschine und Material.
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